Ausländer

Ausländer
Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.

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