Glossar
Was ist das?
- Abgaben (öffentliche)
- Öffentliche Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge sowie Sonderabgaben.
Alleinerbe
Ein Alleinerbe erbt allein den gesamten Nachlass. Er muss sich diesen nicht mit Miterben teilen.
- Ausländer
- Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
- Ausland
- Ausland wird im Steuerrecht vom sog. Inland abgegrenzt.
Ausland ist im Steuerrecht jedes Hoheitsgebiet, das nach dem anzuwendenden (Steuer-)Gesetz nicht zum Inland zählt.
AuslandsberührungAuslandsberührung ist die Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates.
Welches Erbrecht gilt, wenn das Ausland beteiligt ist? Diese komplexe Frage müssen Sie unbedingt einen Fachmann entscheiden lassen.
Was bedeutet Auslandsberührung? Im deutschen Recht bedeutet der Begriff Auslandsberührung, dass der Sachverhalt, sei es der Erbfall oder die Eheschließung oder die beteiligten Personen nicht ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden können, sondern an irgendeinem Punkt Vermögen, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz einer Person mehr Beziehung zum Ausland hat als zu Deutschland. Die Frage von Auslandsberührung spielt bei der Anwendung von deutschen oder ausländischen Betroffenen eine große Rolle.
Kann ich für mein Testament ausländisches Recht wählen, obwohl ich mit diesem speziellen Ausland überhaupt gar nichts zu tun habe? Die Frage, ob ausländisches Recht für bestimmte Rechtsakte, wie zum Beispiel das Verfassen eines Testaments, gewählt werden kann, ohne dass die wählende Person mit diesem speziellen Ausland irgendetwas zu tun hat, muss generell verneint werden. Das bedeutet, dass die Vorteile ausländischer Rechtsordnungen nur dann für eigene Regelungen als anwendbar erklärt werden können, wenn so genannte Anknüpfungspunkte bestehen und im konkreten Fall die Wahl des ausländischen Rechts für eine Situation von der deutschen Rechtsordnung auch tatsächlich anerkannt wird (ordre Public).
Welches Erbrecht von welchem Staat gilt? Sobald Erbrechtsordnungen mehrerer Staaten in Frage kommen, muss die Frage geklärt werden, welches Erbrecht gilt (Internationales Erbrecht). Nur Ausnahmsweise gelten für bestimmte Vermögensgegenstände Erbrechtsvorschriften verschiedener Staaten (Nachlassspaltung). In der Regel in Verbindung mit Immobilienvermögen. Eigentlich soll aber nur eine Erbrechtsordnung eines Staates gelten. Meistens muss als erste Frage gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit der Verstorbene oder in manchen Ländern, wo er seinen Wohnsitz hatte. Mehrere Staatsangehörigkeiten und mehrere Wohnsitze erschweren dabei natürlich die Bestimmung des richtigen Erbrechts, eröffnet aber auch Chancen. Denn man kann sich die beste Mischung für die internationale Testamentsgestaltung herauspicken, wenn man will. Ist also geklärt, von welchem Ausgangserbrecht auszugehen ist, so kann das das deutsche Erbrecht sein, oder ein ausländisches. Ist aus unserer Sicht eine ausländische Erbrechtsordnung anwendbar, muss in diesem Land bestimmt werden, ob der Fall dort bleibt, oder ob nicht doch das deutsche Erbrecht gilt oder vielleicht die Erbrechtsordnung eines anderen Landes, an das wir bis jetzt noch gar nicht gedacht haben.
Auslandsvermögen
Auslandsvermögen ist Vermögen, das sich aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland nicht im Inland befindet. Vermögen muss aber immer im Einzelnen betrachtet werden. So bedeutet zum Beispiel ein Konto in Deutschland zu haben, wenn man ausländischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht, dass dieses Konto Inlandsvermögen ist.
Ausschlagung
Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.
Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Eine Erbschaft kann nur bei einem Notar ausgeschlagen werden. Erbausschlagung bedeutet eine Entscheidung für ganz oder gar nicht. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass eine Erbausschlagung nach einer bestimmten Frist nicht mehr erklärt werden kann. Wohnt der Erbe im Inland, ist eine viel kürzere Frist zu beachten, als für den Fall, dass sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhält. Wenn ich eine Erbschaft ausgeschlagen habe, weil ich im Testament genannt bin, so bedeutet das nicht unbedingt, dass ich, wenn ich Verwandter oder Ehegatte bin, nicht doch noch (gesetzlicher) Erbe werden kann.
Außenprüfung (AP)
Außenprüfung (AP) wird auch als Betriebsprüfung (BP) bezeichnet.
Außenprüfung ist das Verfahren, mit dem das Finanzamt steuerlich erhebliche Sachverhalte beim Steuerpflichtigen ermitteln will. Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet (Grenze Strafrecht).
Betriebsprüfung findet insbesondere statt bei gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Freiberuflern, ist aber nicht zwingend auf diese beschränkt; es können deshalb auch die steuerlichen Verhältnisse von Privatpersonen so geprüft werden.
Abzugrenzen von durch einzelne Steuergesetze angeordnete Sonderprüfungen, z.B. Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau.
Basisgesellschaft
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Aus deutscher Sicht ist Basisgesellschaft eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, die in ein Lieferungs- oder Leistungsverhältnis zwischengeschaltet ist, um so die Gewinne bei der Basisgesellschaft im Ausland, und nicht bei den eigentlich Beteiligten im Inland anfallen zu lassen.
Berliner Testament
Als ein „Berliner Testament“ wird ein Testament bezeichnet, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre Kinder als Erben des Letztversterbenden.
beschränkte Steuerpflicht
Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Nicht alle deutschen Steuerarten unterscheiden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer kennen diesen Unterschied, weil sie im Grundsatz steuerlich weltweit greifen können (Welteinkommensprinzip; Weltvermögenserwerbsprinzip).
Die deutsche Steuerpflicht ist daher auf Einkommen oder Vermögen im Inland beschränkt, wenn bestimmte personenbezogenen Anknüpfungsmerkmale nicht erfüllt sind, die eine derart enge Bindung des Steuerpflichtigen zum Inland begründen, dass er mit seinem weltweit erzielten Einkommen bzw. Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist.
Bestattungsanordnung
Eine Bestattungsanordnung ist die Regelung des Erblassers, wie er sein Begräbnis gestaltet haben will.
Was kann angeordnet werden? Es kann nicht alles angeordnet werden, was mancher Erblasser sich vorstellt. So ist zum Beispiel das Verstreuen der Asche ein ganz häufiger Wunsch, der in Deutschland in den seltensten Fällen, ausgenommen einer Seebestattung in Hamburg zum Beispiel, erfüllt werden kann. Stattdessen findet dann ein obligatorisches Urnenbegräbnis statt.
Betriebsstätte
Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
Betriebsstätte wird in den Regelungen hierzu durch Aufzählung von Sachverhalten ergänzt, die teilweise über die allgemeine Definition (s.o.) hinausgehen.
Für Inlandssachverhalte gilt die Definition in § 12 Abgabenordnung, für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten die Definitionen in den einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Die jeweiligen Begriffsbestimmungen können abweichen, so dass die jeweils verwendete Definition heranzuziehen ist.
Betriebsvermögen
Zentraler Begriff im Einkommensteuergesetz, ohne dort definiert zu sein.
Das Betriebsvermögen bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung bei den sog. Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Einkommensteuergesetz.
Das Betriebsvermögen wird unterschieden in sog. notwendiges Betriebsvermögen und gewillkürtes Betriebsvermögen. Insoweit wird auch vom Privatvermögen abgegrenzt.
Briefkastengesellschaft (funktionslose)
Entspricht dem Begriff einer selbst nicht in nennenswertem Umfang wirtschaftlich tätigen ausländischen Basisgesellschaft.DomizilgesellschaftIst eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Die Zwischenschaltung der ausländischen Domizilgesellschaft dient regelmäßig der Gewinnverlagerung ins Ausland.
Drittstaat
Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), ggf. auch nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ist.
Die Schweiz ist Drittstaat, da sie zwar Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist, nicht aber dem EWR beitrat. Rechtliche Besonderheiten können sich aus dem Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz ergeben.
Duldungsbescheid
Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Gesetzliche Grundlagen für die Duldung ergeben sich insbesondere aus dem Zivilrecht, z.B. dem Anfechtungsgesetz.
Eigentum, wirtschaftliches
Das deutsche Steuerrecht weicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes nach dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum ab und bezeichnet dies als sog. wirtschaftliches Eigentum.
Allen Sachverhalten des wirtschaftlichen Eigentums ist gemeinsam, dass der zivilrechtliche Eigentümer nur noch über eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wirtschaftlich ausgehöhlte Rechtsposition verfügt. Die an sich mit dem zivilrechtlichen Eigentum verbundenen rechtlichen Befugnisse stehen dauerhaft einem anderen zu oder werden tatsächlich von einem anderen ausgeübt.
Einsprache
Einsprache gegen die Steuerrechnung entspricht im Schweizer Steuerrecht in der Sache dem deutschen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung.
Erläuterungen + Wörterbuch
Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden. Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird. Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:
Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht