Nachlassverzeichnis

Nachlassverzeichnis

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, worauf Sie bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, insbesondere eines notariellen Nachlassverzeichnisses achten sollten. Sie können hier auch nachlesen, wie Sie am kostengünstigsten zu diesem Ziel kommen. Außerdem finden Sie Hinweise zu Fristen und was Sie als Betroffener tun müssen, um Schaden von sich abzuwenden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass dies keine Rechtsberatung Ihres Einzelfalls darstellt und ich keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass meine Informationen auch in Ihrem persönlichen Fall einschlägig sind. Verbindliche Rechtsauskunft erhalten Sie, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen.


Wer kann die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen?
Der häufigste Beteiligte an einem Erbfall, der ein Nachlassverzeichnis verlangen wird, ist der Pflichtteilsberechtigte.
Wer erstellt das Nachlassverzeichnis?
Der Erbe oder die Erben sind verpflichtet, auf Verlangen des Auskunftsberechtigten ein vollständiges und richtiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Die Auskunftserteilung stellt eine persönliche Verpflichtung des Erben dar.
Kann ein notariell erstelltes Nachlassverzeichnis verlangt werden?
Ja, es kann die Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangt werden, sogar auch dann noch, wenn ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis bereits gefertigt und dem Pflichtteilsberechtigten ausgehändigt wurde.
Wer entscheidet, welcher Notar beauftragt werden soll?
Der Erbe. Denn es handelt sich um eine Beauftragung durch den Erben. Die Kosten gehen regelmäßig zulasten des Nachlasses.
Wer entscheidet, welche konkreten Ermittlungen bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses veranlasst sind?
Der Notar entscheidet unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach eigenem Ermessen, welche Ermittlungen er als veranlasst sieht. Er wertet die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen des Erben und dessen Angaben aus und überprüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Soweit er konkrete Anhaltspunkte für Ermittlungen zum Bestand des Nachlasses sieht, muss er diesen Ermittlungsansätzen nachgehen.
Kann der Pflichtteilsberechtigte dem Notar Anweisungen erteilen?
KNur der Erbe hat ein Rechtsverhältnis mit dem Notar. Der Pflichtteilsberechtigte muss deshalb seine Ermittlungsansätze gegenüber dem Erben geltend machen und diesen auffordern, dem Notar Auskunft und Vorlage von Urkunden hierzu zu erteilen und ihn anzuweisen, diese Ermittlungsansätze zu verfolgen. Der Erbe kann verpflichtet sein, dem Notar vollständige Kontoauszüge, Sparbücher und vergleichbare Bankunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Erbe kann insbesondere verpflichtet sein, lückenlose Auskunft über Äußerungen von Verwandten über den Erhalt oder das Fehlen von Schenkungen des Erblassers zu erteilen.
Was enthält das Nachlassverzeichnis?
Das Nachlassverzeichnis enthält das Ergebnis der Ermittlungen des Notars und seine Erklärung, dass nach diesen Ermittlungen weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden sind. Es enthält den aktiven Nachlass, den passiven Nachlass und den fiktiven Nachlass.
Im Nachlassverzeichnis sind sämtliche für die Beurteilung der rechtlichen Qualifikation eines Vermögensgegenstandes und einer Zuwendung notwendigen Informationen aufzunehmen. Bei einer Zuwendung sind das die Person des Zuwendungsempfängers, Leistungsdatum, wesentliche Vertragsbedingungen und gegebenenfalls weitere Umstände.
Im Nachlassverzeichnis sind auch die Eigengeschenke des Pflichtteilsberechtigten vom Erblasser aufzunehmen. Der Pflichtteilsberechtigte muss hierüber Auskunft erteilen.
Was ist der fiktive Nachlass?
Als fiktiver Nachlass wird der Nachlassbestand bezeichnet, der wegen zuvor erfolgter vermögensmindernder Verfügungen dem Nachlass im Erbfall wieder hinzugerechnet werden muss. Hieraus wird dann regelmäßig ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu bezahlen sein. Dabei muss der Notar sämtliche Verfügungen, also Schenkungen oder sonstige Zuwendungen des Erblassers im Nachlassverzeichnis zusammenstellen, die es wenigstens als möglich erscheinen lassen, dass sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen.
Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt den Pflichtteilsberechtigten davor, dass seine grundgesetzlich garantierte Teilhabe am Nachlass zu Lebzeiten des Erblassers ausgehöhlt wird.
Welche Umstände führen zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Geschützt sind lebzeitige Schenkungen oder dieser gleichgestellten Zuwendungen des späteren Erblassers, die dieser in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall getätigt hat. Allerdings reduziert sich der Wert der Schenkung, der dem späteren Nachlass hinzuzurechnen ist, jedes Jahr seit der Schenkung um 1/10. Nach 10 Jahren erlischt dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Wann beginnt die 10-Jahresfrist?
Mit der Leistung der Schenkung beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen. Voraussetzung ist, dass es auf der Seite des Erblassers zu einem so genannten vollständigen Genussverzicht kommt.
Gilt die 10-Jahresfrist auch unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern?
Nein, unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe, das ist in der Regel der Erbfall.
Wann liegt eine Schenkung vor?
Als Schenkung gilt eine Zuwendung, die den Beschenkten objektiv bereichert und Schenker und Beschenkte sich einig sind, dass die Zuwendung objektiv unentgeltlich erfolgt.
Was ist eine mittelbare Schenkung?
Eine mittelbare Schenkung liegt dann vor, wenn der Schenker dem Beschenkten zum Zwecke des Erwerbs einer Immobilie oder eines anderen Gegenstandes Geld schenkt. Diese zweckgebundene Geldschenkung ist nicht mit dem Geldwert, sondern mit dem Gegenwert der Aufwendung des Schenkers pflichtteilsergänzungsausgleichspflichtig.
Sind alle Schenkungen pflichtteilsergänzungspflichtig?
Pflicht- und Anstandsschenkungen sind nicht pflichtteilsergänzungspflichtig.
Da der Notar in der Regel nicht abschließend klären kann, ob eine Schenkung rechtlich als Pflicht- oder Anstandsschenkung zu werten ist, wird er im Zweifel auch diese Schenkungen in das Nachlassverzeichnis aufnehmen müssen.
Auch die Ausstattung löst keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus, es sei denn in dem Ausmaß, in dem diese die Vermögensverhältnisse der Zuwendenden überstieg.
Was ist eine Ausstattung?
Eine Ausstattung ist das, was ein Abkömmling mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung, zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung vom Vater oder von der Mutter unentgeltlich erhält.
Ist eine gemischte Schenkung pflichtteilsergänzungspflichtig?
Bei einer gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte aus eigenem Vermögen eine teilweise Gegenleistung. Der objektiv unentgeltlich zugewendete Teil, also der Mehrwert, der nicht von der Gegenleistung gedeckt wird, ist pflichtteilsergänzungspflichtig.
Kann eine nachträgliche Entgeltlichkeit vereinbart werden?
Die Vertragsfreiheit erlaubt es den Beteiligten, in der Regel formlos, auch nachträglich die Entgeltlichkeit der Schenkung zu vereinbaren. Bei Gleichwertigkeit der Gegenleistung entfällt damit der Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Ist eine Schenkung unter Auflage pflichtteilsergänzungspflichtig?
Eine Auflage durch ein Tun oder ein Unterlassen ist kein entgeltlicher Teil einer Gegenleistung. Eine Schenkung unter einer Auflage unterscheidet sich von der gemischten Schenkung dadurch, dass der Schenker bei der Auflage eine von der Schenkung rechtlich selbstständige Leistungspflicht gegenüber dem Beschenkten hat, die dieser regelmäßig als Leistung aus dem Wert der Zuwendung zu erbringen hat.
Muss der Pflichtteilsberechtigte Eigengeschenke anrechnen lassen?
Der Pflichtteilsberechtigte Nichterbe, der vom Erblasser selbst Schenkungen erhalten hat, muss sich diese zeitlich unbegrenzt auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechnen lassen. Die 10-Jahresfrist gilt nicht.
Was gilt, wenn der Erblasser sich Rückforderungsrechte im Zusammenhang mit seiner lebzeitigen Vermögensübertragung vorbehalten hat?
Bei freiem Widerrufsrecht beginnt die 10-Jahresfrist nicht zu laufen. Liegt die Bedingung für das Rückforderungsrecht außerhalb des Einflussbereichs des Schenkers, beginnt die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der Schenker den Vermögensverlust erlitten hat, beispielsweise bei einer Grundstücksüberlassung mit der Eigentumsänderung im Grundbuch.
Was gilt, wenn der Erblasser sich Nutzungsrechte im Zusammenhang mit seiner lebzeitigen Vermögensübertragung vorbehalten hat?
Hat sich der Schenker den Nießbrauch an dem übertragenen Gegenstand vorbehalten, beginnt die 10-Jahresfrist nicht zu laufen.
Hat sich der Schenker das Wohnungsrecht vorbehalten kommt es darauf an, ob seine rechtliche und wirtschaftliche Stellung deutliche Einschränkungen widerfährt.
Verzichtet der Schenker auf vorbehaltene Nutzungsrechte, so stellt dies eine pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkung dar.
Sind Eheverträge pflichtteilsergänzungspflichtig?
Eheverträge als solche sind nicht ergänzungspflichtig. Ehebezogene Zuwendungen allerdings schon, denn sie erfolgen freiwillig. Etwas anderes gilt dann, wenn die ehebedingte Zuwendung unterhaltsrechtlich geschuldet ist, der geschuldeten angemessenen Altersversorgung des Ehegatten oder als Vergütung für Dienste dient. Allgemeine Haushaltstätigkeiten fallen jedoch nicht unter die Entgeltlichkeit.
Wie ist eine Schuldentilgung auf das Vermögen des anderen zu werten?
Zinszahlungen und Darlehenszahlungen auf die Hauptforderung, die unterhaltsrechtlich nicht geschuldet sind, können als unentgeltliche Leistungen pflichtteilsergänzungspflichtig sein.
Was ist mit Lebensversicherungen?
Bei Lebensversicherungen, die einen Bezugsberechtigten haben, erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungssumme außerhalb des Nachlasses.
Ist das Bezugsrecht widerruflich, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen, und zwar in Höhe des Rückkaufwertes der Lebensversicherung im Zeitpunkt des Erbfalls.
Ist das Bezugsrecht unwiderruflich sind alle Prämien, die nach dem Zeitpunkt der Einräumung des unwiderruflichen Bezugsrechts bezahlt sind, einzelne ergänzungspflichtige Schenkungen. War zum Zeitpunkt der Zuwendung des unwiderruflichen Bezugsrechts bereits ein Rückkaufwert gebildet, ist dieser ebenfalls als pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkung auszugleichen. Es gilt die 10-Jahresfrist.
Was ist bei der Übertragung eines Einzelunternehmens oder von Gesellschaftsanteilen zu berücksichtigen?
Soweit unentgeltliche Übertragungen eines Einzelunternehmens oder die Abtretung von Gesellschaftsanteilen zu Lebzeiten erfolgt sind, stellen diese Verfügungen pflichtteilsergänzungspflichtige Zuwendungen dar.
Es ist aber nicht Aufgabe des Notars, den Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Vielmehr hat der Notar die tatsächlichen Grundlagen für die Ermittlung des Werts im Nachlassverzeichnis darzustellen.
Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Als Grundlage der Notarkosten dient der Geschäftswert, der aus der Summe der verzeichneten Vermögensgegenstände errechnet wird. Jeder verzeichnete Gegenstand ist mit seinem jeweiligen Wert zu berücksichtigen. Der Notar hat nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostenrechts diese Werte zu ermitteln. Der fiktive Nachlass ist mit dem vollen Wert des Vermögensgegenstandes im Zeitpunkt der Zuwendung ohne Abzinsung und Inflationsausgleich zu berücksichtigen.
Spielt es eine Rolle, wo ich im Zeitpunkt meines Todes wohne?
Ja, das spielt die entscheidende Rolle für die Beantwortung der Frage, welches nationale Erbrecht auf Ihren Erbfall anwendbar ist. Dann kann es sein, dass die Ausführungen zum deutschen Erbrecht fehlgehen.

Tipp: Präventiv tätig werden! Testamentarische Verfügungen regelmäßig zu überprüfen, hilft Schaden zu vermeiden.

Es hilft die Kenntnis des nationalen, europäischen und internationalen Erbrechts und das beherzte Durchsetzen derselben.
Dabei helfen wir Ihnen.



 

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