Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

Der BGH zieht gegenüber den Untergerichten die Zügel straffer an und lässt keinen Zweifel daran, dass ein Geständnis des Steuerhinterziehers zu spät ist, wenn die Fakten den Steuerfahndern bereits vorliegen. “Damit ist die Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr“, so Birgit Elsa Bippus von der auf Steuerrecht und Fragen der Doppelbesteuerung spezialisierten Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de). Die Steuerrechtsprofessorin und Steuerfachanwältin weiß: „Viele wollen jetzt ‚reinen Tisch‘ machen, aber sie wollen gleichzeitig einer drohenden Vorstrafe aus dem Weg gehen. Eine Geld- oder Haftstrafe etwa für geerbtes Schwarzgeld ist ein sehr hoher Preis.“

Für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz bietet das geplante Steuerabkommen einen Rettungsanker. Das Abkommen ist aber immer noch in der Warteschleife. Einige Bundesländer haben Nachbesserungen verlangt und mit Blockade im Bundesrat gedroht. Der Baden-Württembergische Finanzminister Nils Schmidt geht nach jüngsten Äußerungen nicht mehr von einer Zustimmung im Bundesrat aus. Ärger droht auch auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission drängt auf Nachverhandlungen. Unterbleiben diese, endet das Steuerabkommen möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof und damit endgültig im Aus.

Abwarten und Aussitzen hat sich bislang als Strategie für Geldanlagen in der Schweiz durchaus bewährt. Das berühmte Schweizer Bankgeheimnis schützte bisher verlässlich vor dem Zugriff des deutschen Finanzamts. Nur die von deutschen Finanzbehörden angekauften Steuer-CDs stören die Ruhe. Doch auch damit soll es nach Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens weitgehend vorbei sein. Deutschland will in diesem Abkommen zusagen, sich „künftig nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten“ zu bemühen.

Was aber geschieht, wenn das Steuerabkommen nicht wirksam in Kraft tritt oder nach „Korrekturen“ nicht mehr zuverlässig vor Strafe schützt? Als einziger Ausweg bleibt dann nur noch die Selbstanzeige. Hier ist Straffreiheit möglich, aber unter engen und strengen Voraussetzungen. „Nur fundiertes Wissen über das ‚Wie‘ setzt sich im Konflikt mit den Finanzbehörden durch“, erklärt Bippus weiter. „Und das gilt gleichermaßen für Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden“, ergänzt Rechtanwältin Merker. „Ein Verfahren, das nicht vor die Obergerichte getrieben wird, kann flexiblere Lösungen erfahren.“

Damit der Erbe nicht fassungslos vor „Schwarzgeldkonten“ in der Schweiz steht und der Erblasser seine „Angelegenheiten in der Schweiz“ noch gut regeln kann, bietet die Anwaltskanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de) kompetente und diskrete Beratung an, auch dann, wenn es bereits zu spät scheint. Merker ist Fachanwältin für Erbrecht und empfiehlt, in jedem Fall „besser Vorsorge als Nachsorge“ zu treffen. Sie rät, nicht überhastet bei der Behörde „groß Reine zu machen“, sondern zunächst unbedingt vom rechtsstaatlichen Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend kompetente und schützende Beratung zu suchen.

Die Kanzlei Merker + Bippus ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung beraten Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen des Steuer-, Straf- und Zivilrechts. Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt.

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