Das neue Schweizer Erbrecht ist da

Ziel der Revision des Erbrechts in der Schweiz (Botschaft zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29. August 2018,18.069) war es, die Verfügungsfreiheit des Erblassers oder der Erblasserin zu erhöhen. Geschehen ist dies durch eine Verkleinerung der Pflichtteile. Die Rechtssicherheit wurde unter anderem dadurch verbessert, dass die Reihenfolge der Herabsetzungen geklärt ist, für den Fall, dass der aktive Nachlass nicht ausreicht.

Eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“: Das betrifft nicht nur die anderen!

Konstanz, 8. März 2014 – Die Zustimmung zur eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“ verpflichtet die Schweiz zu tiefgreifenden Änderungen ihrer Gesetze. Die Schweizer Bundesverfassung soll geändert werden. Die Schweiz steuert dann die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer ist dabei auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer abzustellen, wobei Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzubeziehen sind. Völkerrechtliche Verträge der Schweiz, die dem entgegenstehen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen.

Schweizer Banken setzen deutsche Kunden vor die Tür – Umsetzung der „Weißgeldstrategie“ erfordert Nachweis korrekter Versteuerung

Konstanz, 9. September 2013 – „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ So sehen sich deutsche Kunden von Schweizer Banken seit Anfang 2013 nach dem endgültigen Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens behandelt. Sie werden ohne Rücksicht auf langjährige Kundenbeziehung mit den Schweizer Banken vor die Tür gesetzt.

Erbfall mit Auslandsbezug

Konstanz, 24. September 2012 – Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtert werden. Die neue Regelung soll Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien bieten, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Da über 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat, und nicht in ihrem Heimatstaat leben, schätzt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 01. März 2012 ein Volumen von mehr als 120 Milliarden. EUR als Nachlassvermögen, das von der Verordnung profitieren könne – Tendenz steigend.

Schweizer Erben dürfen auf höhere deutsche Freibeträge hoffen!

Konstanz, 05. Juli 2012 – Das deutsche Erbschaftsteuergesetz behandelt Erben und Vermächtnisnehmer aus der Schweiz schlechter als Erwerber aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten. War der Erblasser nicht Inländer bzw. hatte er seinen Wohnsitz nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, dann bleiben die in der Schweiz ansässigen Erwerber beschränkt steuerpflichtig. Sie versteuern zwar nur den Erwerb von Inlandsvermögen, haben aber auch nur einen sehr geringen persönlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro. Franzosen etwa können dagegen auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden und so insbesondere von den hohen persönlichen Freibeträgen und den niedrigeren Steuersätzen profitieren. Diese Rechtslage gilt genauso für Schenkungen unter Lebenden.

Weniger Erbschaftsteuer durch Pflichtteil – aber richtig gemacht!

Konstanz, 12. April 2013 – Verstirbt der eine Ehepartner, dann soll der andere wenigstens gut versorgt zurückbleiben. Das gemeinsame Kind soll erst zum Schluss erben, nach dem Tod des anderen Elternteils. Diese Lösung wird in deutschen Familien gerne gewählt, weil sie im „Zwischenstadium“ nach dem Tod des ersten Ehegatten einer Zersplitterung des Familienvermögens vorbeugt.

Erben im Ausland – aufgepasst!

Konstanz, 15. Juni 2012 – Das deutsche Erbrecht endet an der Grenze – dies wird häufig auch von den Erblassern übersehen, die sich sehr intensiv mit der Regelung ihres Nachlasses auseinandergesetzt haben. Der Erbfall unterliegt nicht mehr allein dem deutschen Recht, wenn auch eine andere Rechtsordnung sich für zuständig erklärt. Hat ein deutsches Ehepaar im Inland einen Erbvertrag geschlossen, sich aber einen Altersruhesitz im Ausland gesucht, und verstirbt dort ein Ehegatte, dann ist die Wirksamkeit dieses Erbvertrages nicht mehr sichergestellt. Nach deutschem Recht nur Pflichtteilsberechtigte können etwa von einem für sie günstigeren gesetzlichen Erbrecht im Ausland profitieren.

Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz stehen vor grundlegenden Entscheidungen

Konstanz, 23. April 2012 – Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen vom 21.September 2011 zwischen der Schweiz und Deutschland verschärft die Situation für deutsche Kapitalanleger. Eine der Änderungen betrifft ein Kernstück des Steuerabkommens, die anonyme Nachversteuerung von bisher in Deutschland unversteuerten Kapitalanlagen. Die Bandbreite der Steuersätze erhöht sich, und zwar von 19-34% auf jetzt 21-41%. Zinszahlungen, die dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz unterfallen, bleiben vom Anwendungsbereich des Steuerabkommens ausgenommen. Dies soll auch bei künftigen Erweiterungen dieses Zinsbesteuerungsabkommens gelten, so etwa, wenn der derzeitige Steuersatz von 35% sich erhöht.

Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz – Steuerabkommen mit der Schweiz und Schweizer Bankgeheimnis unter Druck

Konstanz, 22. März 2012 – „Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.09.2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen werden sich wohl nicht erfüllen.

Do it yourself – kein guter Rat für den Erbfall

Konstanz, 12. März 2012 – „Selbermachen“, das führt im Erbfall regelmäßig zu teuren Erbstreitigkeiten und unerwarteten Folgen bei der Erbschaftsteuer. „Natürlich hat jeder schon einmal von Berliner Testament oder von Vor- und Nacherbschaft gehört“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de). Die Rechtsfolgen solcher Konstruktionen können aber regelmäßig nicht richtig eingeschätzt werden. „Das endet häufig damit, dass sehr aufwändig verfasste Erbregelungen mehr Schaden als Nutzen anrichten“, fährt Rechtsanwältin Merker fort.

Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

> Rechtsanwälte Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de) verweisen auf hartes Urteil bei Steuerhinterziehung
> Steuerabkommen mit der Schweiz noch immer offen

Konstanz, 16. Februar 2012 – Das höchste deutsche Strafgericht zeigt erneut Härte im Umgang mit Steuersündern. Mit seinem aktuellen Urteil vom 7.2.2012 (1 StR 525/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung nochmals bekräftigt: ab 1 Mio. Euro Hinterziehungsbetrag gibt es regelmäßig keine Bewährung mehr. Und ab 100.000 Euro steht bereits statt Geldstrafe eine Haftstrafe mit Bewährung und Geldauflagen im Raum.