Glossar

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Grundlagenbescheid
Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.

 

Gütertrennung
Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.

 

Haftungsbescheid
Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.

 

isolierende Betrachtungsweise
In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).

 

Lebenspartner
Ein Lebenspartner ist der gleichgeschlechtliche Partner in einer dauerhaften eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

 

Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.

 

Miterbe
Ein Miterbe ist ein Erbe, der gleichberechtigt neben anderen Erben, aber nicht unbedingt zu gleichen Teilen wie die anderen, an einem Nachlassvermögen kraft Erbfolge beteiligt ist.

 

Nachlass
Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod als Ganzes auf die Erben übergeht.

 

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

 

notwendiges Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbare Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind.

 

Partiarisches Darlehen
Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.

 

Personensteuer
Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

 

Pflichtteil
Der Pflichtteil bezeichnet den schuldrechtlichen Geldanspruch der Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, für den Fall, dass sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

 

Privatvermögen
Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.

 

Progressionsvorbehalt
Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.

 

Prüfungsanordnung
In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.

 

Realsteuer
Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

 

Schwarzgeld
Schwarzgeld wird Vermögen genannt, das der ordnungsgemäßen Versteuerung in dem zur Versteuerung berechtigten Land entzogen wurde. Meistens wird Schwarzgeld im Ausland, in Niedrigsteuerländern wie Schweiz und Liechtenstein aufbewahrt, aber auch im Inland.

 

Steuer
Ist eine öffentliche Abgabe, so wie Gebühren und Beiträge (z.B. Erschließungsbeitrag) auch.

 

Steueranrechnung
Ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.

 

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