Glossar
- Grundlagenbescheid
- Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
- Gütertrennung
- Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.
- Haftungsbescheid
- Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
- isolierende Betrachtungsweise
- In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
- Lebenspartner
- Ein Lebenspartner ist der gleichgeschlechtliche Partner in einer dauerhaften eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.
- Miterbe
- Ein Miterbe ist ein Erbe, der gleichberechtigt neben anderen Erben, aber nicht unbedingt zu gleichen Teilen wie die anderen, an einem Nachlassvermögen kraft Erbfolge beteiligt ist.
- Nachlass
- Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod als Ganzes auf die Erben übergeht.
- Nachlassgericht
- Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
- notwendiges Betriebsvermögen
- Notwendiges Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbare Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind.
- Partiarisches Darlehen
- Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.
- Personensteuer
- Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Pflichtteil
- Der Pflichtteil bezeichnet den schuldrechtlichen Geldanspruch der Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, für den Fall, dass sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
- Privatvermögen
- Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.
- Progressionsvorbehalt
- Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.
- Prüfungsanordnung
- In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.
- Realsteuer
- Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
- Schwarzgeld
- Schwarzgeld wird Vermögen genannt, das der ordnungsgemäßen Versteuerung in dem zur Versteuerung berechtigten Land entzogen wurde. Meistens wird Schwarzgeld im Ausland, in Niedrigsteuerländern wie Schweiz und Liechtenstein aufbewahrt, aber auch im Inland.
- Steuer
- Ist eine öffentliche Abgabe, so wie Gebühren und Beiträge (z.B. Erschließungsbeitrag) auch.
- Steueranrechnung
- Ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.